OFFIZIELLE MITTEILUNGEN zu den Beschlüssen des Außerordentlichen Verbandtags des Württembergischen Fußballverbandes zu den Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf den Spielbetrieb des Spieljahres 2019/2020

20. Juni 2020 

Der Außerordentliche Verbandstag hat gemäß Art. 2 Abs. 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in der Zeit vom 17. bis 20.06.2020 im Umlaufverfahren die nachstehenden Beschlüsse zu den Aus- wirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Spielbetrieb des Spieljahres 2019/20 gefasst und damit die entsprechenden Beschlüsse des Verbandsvortandes vom 29.05.2020 genehmigt. 

  1. Es wird festgestellt, dass das Spieljahr 2019/20 am 30.06.2020 endet und danach keine Verbandsspiele (§ 43 Nr. 1 wfv-SpO) des laufenden Spieljahres in der Trägerschaft des wfv ausgetragen werden. 
  2. § 4 Nr. 2.2 wfv-SpO wird wie folgend ergänzt: 

2.2 Meister der Runde ist, wer nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften, die die wenigsten Gewinnpunkte erzielt ha- ben. 

Im Spieljahr 2019/20 gilt davon abweichend: Können in Folge der COVID-19-Pandemie bis 30.06.2020 nicht sämtliche Meister- schaftsspiele ausgetragen werden, wird der Meister der Runde dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen ermittelt wird. Berücksichtigt werden auch Spiele, über deren Wertung bis 30.06.2020 sportge- richtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Bei Quotientengleichheit gilt Nr. 2.3 entsprechend mit der Maßgabe, dass auch bei den Kriterien Tordifferenz und Anzahl erzielter Tore der Quotient zu den ausgetragenen Spielen ermittelt wird. Soweit eine Platzierung zur Teilnahme an Aufstiegsspielen berechtigt, wird auch diese entsprechend ermittelt. Weitere Platzie- rungen, insbesondere Absteiger, werden nicht ermittelt. 

  1. § 32 wfv-JugO wird wie folgend ergänzt: 
  2. Im Spieljahr 2019/20 gilt davon abweichend: Können in Folge der COVID-19-Pandemie bis 30.06.2020 nicht sämtliche Meister- schaftsspiele ausgetragen werden, wird der Meister der Runde dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen ermittelt wird. Berücksichtigt werden auch Spiele, über deren Wertung bis 30.06.2020 sportge- richtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Bei Quotientengleichheit nehmen die betreffenden Mannschaften die entsprechende Platzierung gemeinsam ein. Soweit eine Platzierung zur Teilnahme an Aufstiegsspielen berechtigt, wird auch diese entsprechend ermittelt. Weitere Platzie- rungen, insbesondere Absteiger, werden nicht ermittelt. 
  3. Der Verbandsvorstand hat am 21.06.2019 gemäß § 25 Abs. 6 der wfv-Satzung wegen Dringlichkeit und vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten wfv-Verbandstag zur Einführung des Spielsystems 1-3-9 Änderungen der wfv-Jugendordnung beschlossen. Auf- grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Spielbetrieb der Jugend sind in- soweit erneut Änderungen erforderlich. Die bereits veröffentlichten Änderungen der wfv- 

Beschlüsse des Außerordentlichen Verbandstags vom 20.06.2020 

Quelle: wfv