Vorbereitungsplan GSV Pleidelsheim II, Saison 2020/21

Tag          Datum Uhrzeit         Aktivität           Ort

Dienstag 04.08. 19:30 Training + anschl. Besprechung in Pleidelsheim

Mittwoch 05.08. 19:30 Training in Pleidelsheim

Donnerstag 06.08. 19:00 Training in Pleidelsheim

Sonntag 09.08. 11:00 Training + Weißwurstfrühstück in Pleidelsheim

Dienstag 11.08. 19:30 Testspiel SpVgg Besigheim II – GSV II 5:3

Donnerstag 13.08. 19:30 Training in Pleidelsheim

Sonntag 16.08. 13:00 Testspiel SKV Erligheim – GSV II 6:6

Dienstag 18.08. 19:30 Training in Pleidelsheim

Mittwoch 19.08. 19:30 Training in Pleidelsheim

Donnerstag 20.08. 18:00 Trainingslager Abfahrt (Gruppe 1)
(Kein Training in Pleidelsheim) in Siglingen

Freitag 21.08. 11:00 Trainingslager Abfahrt (Gruppe 2) in Siglingen

Samstag 22.08. Testspiel in Siglingen 8:1

Sonntag 23.08. Trainingslager + 1. Qualirunde Pokal in Siglingen + Spielort

Dienstag 25.08. 19:30 Training + anschl. Besprechung in Pleidelsheim

Donnerstag 27.08. 19:00Training in Pleidelsheim

Sonntag 30.08. 1. Runde Bezirkspokal GSV II – SV Pattonville II 3:6

Dienstag 01.09. 19:30 Training in Pleidelsheim

Mittwoch 02.09. 19:30 Training in Pleidelsheim

Donnerstag 03.09. 19:30 Training in Pleidelsheim

Sonntag 06.09. 12:30 FSV Ossweil II in Pleidelsheim 2:0

Dienstag 08.09. 19:30 Training in Pleidelsheim

Donnerstag 10.09. 19:30 Training in Pleidelsheim

Sonntag 13.09. 13:00 SV Poppenweiler in Poppenweiler 6:1

Dienstag 15.09. 19:30 Training in Pleidelsheim

Donnerstag 17.09. 19:30 Training in Pleidelsheim

Sonntag 20.09. 1. Saisonspiel (GSV Höpfigheim II) in Höpfigheim

Neuzugänge und Abgänge GSV I und GSV II

Zugänge GSV I
Nico Stein ( SV Kornwestheim )
Patrick Wagner ( SV Kornwestheim )
Robin Fausel ( FV Löchgau )
Alessio Gamba ( GSV Höpfigheim )
Zugang GSV II
Can Karatas
Abgang GSV II
Tobias Neuscheler ( FC Marbach )

Corona Verordnung Sport

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsvertreter,

die gestern durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg beschlossene „Corona-Verordnung Sport“ bringt gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport und tritt am kommenden Mittwoch, den 1. Juli 2020 in Kraft.

So darf ab Juli in Gruppen von bis zu 20 Personen trainiert werden. Dabei soll zwar grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen weiterhin eingehalten werden; davon ausgenommen sind aber ausdrücklich für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Das bedeutet, dass im Trainingsbetrieb wieder Fußball nach den üblichen Regeln mit Zweikämpfen, Standardsituationen usw. gespielt werden kann.

Die neue Verordnung lässt darüber hinaus einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen zu. Sportwettkämpfe sind mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August 2020 erhöht sich die Zahl der insgesamt zugelassenen Personen auf 500 (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).

Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß. Bei aller Euphorie ist weiterhin Vorsicht geboten: Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern.

wfv-Präsident Matthias Schöck: „Wir freuen uns über die Lockerungen, die mit der Corona-Verordnung Sport bereits am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Für alle Fußballerinnen und Fußballer ist es eine große Erleichterung, ihren Sport unter Beachtung der entsprechenden Vorgaben wieder in gewohntem Maße ausüben zu können. Diese Lockerungen bringen gleichzeitig ein großes Maß an Verantwortung für uns als Verband und für unsere Mitgliedsvereine mit sich. Wir sind daher alle dazu aufgerufen, Maß zu halten und uns nach wie vor an die allgemeinen Verhaltensregeln zu halten und so – jeder Einzelne für sich – unseren Teil zur Eindämmung des Corona-Virus beizutragen. Das fängt beim Gruß unter Sportlern an und geht bis zur Nutzung der Corona-Warn-App. Wir alle wünschen uns eine schnelle Rückkehr zur Normalität und sind auf dieser Basis optimistisch für die kommende Amateurfußball-Saison 2020/21.“

Die Regelungen in der Corona Verordnung Sport führen für den Fußball in Württemberg zu folgenden konkreten Lockerungen:

  • Der Trainingsbetrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsituationen.
  • Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ab 01.07.2020 unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem Recht wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept.
  • Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden; Schiedsrichter werden eingeteilt; auch kleine Turniere („Blitzturniere“) mit max. vier Mannschaften können stattfinden.
  • DB Regio-wfv-Pokal 2019/20 wird nach derzeitigem Stand im August fortgesetzt und zu Ende geführt.
  • Die Fortsetzung der Bezirkspokal-Wettbewerbe 2019/20 ist den Bezirken freigestellt, Meldefrist für den DB Regio-wfv-Pokal 2020/21 ist der 3. August 2020                                                                                                                                                        Quelle: wfv

OFFIZIELLE MITTEILUNGEN zu den Beschlüssen des Außerordentlichen Verbandtags des Württembergischen Fußballverbandes zu den Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf den Spielbetrieb des Spieljahres 2019/2020

20. Juni 2020 

Der Außerordentliche Verbandstag hat gemäß Art. 2 Abs. 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in der Zeit vom 17. bis 20.06.2020 im Umlaufverfahren die nachstehenden Beschlüsse zu den Aus- wirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Spielbetrieb des Spieljahres 2019/20 gefasst und damit die entsprechenden Beschlüsse des Verbandsvortandes vom 29.05.2020 genehmigt. 

  1. Es wird festgestellt, dass das Spieljahr 2019/20 am 30.06.2020 endet und danach keine Verbandsspiele (§ 43 Nr. 1 wfv-SpO) des laufenden Spieljahres in der Trägerschaft des wfv ausgetragen werden. 
  2. § 4 Nr. 2.2 wfv-SpO wird wie folgend ergänzt: 

2.2 Meister der Runde ist, wer nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften, die die wenigsten Gewinnpunkte erzielt ha- ben. 

Im Spieljahr 2019/20 gilt davon abweichend: Können in Folge der COVID-19-Pandemie bis 30.06.2020 nicht sämtliche Meister- schaftsspiele ausgetragen werden, wird der Meister der Runde dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen ermittelt wird. Berücksichtigt werden auch Spiele, über deren Wertung bis 30.06.2020 sportge- richtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Bei Quotientengleichheit gilt Nr. 2.3 entsprechend mit der Maßgabe, dass auch bei den Kriterien Tordifferenz und Anzahl erzielter Tore der Quotient zu den ausgetragenen Spielen ermittelt wird. Soweit eine Platzierung zur Teilnahme an Aufstiegsspielen berechtigt, wird auch diese entsprechend ermittelt. Weitere Platzie- rungen, insbesondere Absteiger, werden nicht ermittelt. 

  1. § 32 wfv-JugO wird wie folgend ergänzt: 
  2. Im Spieljahr 2019/20 gilt davon abweichend: Können in Folge der COVID-19-Pandemie bis 30.06.2020 nicht sämtliche Meister- schaftsspiele ausgetragen werden, wird der Meister der Runde dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen ermittelt wird. Berücksichtigt werden auch Spiele, über deren Wertung bis 30.06.2020 sportge- richtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Bei Quotientengleichheit nehmen die betreffenden Mannschaften die entsprechende Platzierung gemeinsam ein. Soweit eine Platzierung zur Teilnahme an Aufstiegsspielen berechtigt, wird auch diese entsprechend ermittelt. Weitere Platzie- rungen, insbesondere Absteiger, werden nicht ermittelt. 
  3. Der Verbandsvorstand hat am 21.06.2019 gemäß § 25 Abs. 6 der wfv-Satzung wegen Dringlichkeit und vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten wfv-Verbandstag zur Einführung des Spielsystems 1-3-9 Änderungen der wfv-Jugendordnung beschlossen. Auf- grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Spielbetrieb der Jugend sind in- soweit erneut Änderungen erforderlich. Die bereits veröffentlichten Änderungen der wfv- 

Beschlüsse des Außerordentlichen Verbandstags vom 20.06.2020 

Quelle: wfv

Corona-Virus

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter strengen Auflagen möglich

Die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die am kommendem Montag, den 11. Mai 2020 in Kraft tritt, soll alle Sportarten unter freiem Himmel unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben wieder erlauben. Demnach soll auch Fußballtraining zunächst individuell und in Kleingruppen wieder möglich sein.

Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien – den „Freiluftsportanlagen“ – hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Mindestabstand eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, bleibt untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen. Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.

Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.

Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen. Der Deutsche Fußball-Bund hat einen Leitfaden mit konkreten Trainingsübungen erarbeitet, der allen Vereinen einen Rahmen für die mögliche Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs gibt. Enthalten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben. Dem Konzept liegen die zehn Leitplanken der Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde.

Besonders wichtig ist jedoch: Der Schutz der Gesundheit und die behördlichen Verfügungsgrundlagen vor Ort stehen über allem. Diese sind für jeden Verein zu beachten, an ihnen muss sich der Sport streng orientieren. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Wir empfehlen daher, mit ihren Behörden vor Ort Kontakt aufzunehmen und das konkrete Konzept zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb abzusprechen.

Matthias Schöck, Präsident des Württembergischen Fußballverbandes, begrüßt die neu gefasste Landesverordnung für den Sport, weist aber gleichzeitig auf die große Verantwortung der Sportler hin:

„Wir freuen uns sehr darüber, dass bald eine vorsichtige Rückkehr auf den Fußballplatz in Form eines Trainingsbetriebes möglich sein wird. Das ist ein erster, kleiner Schritt für den Amateurfußball in Richtung gemeinsames Fußballspielen und den sportlichen Austausch in der Kleingruppe. Klar ist aber auch, dass wir alle dazu aufgefordert sind, mit dieser neuen Situation verantwortungsbewusst umzugehen und die Vorgaben strikt einzuhalten“.

Quelle: Homepage wfv

Jahreshauptversammlung wird verschoben!

Auf Grund der Pandemie können wir nicht wie geplant die Jahreshauptversammlung am 8. Mai 2020 abhalten. Wir streben aber einen zeitnahen Termin an, da wichtige Wahlen wie der 1. Geschäftsführende Vorstand und der Vorstand Finanzen anstehen. Als positive Nachricht kann mitgeteilt werden, dass wir kompetente Personen für diese Positionen finden konnten, die den geschäftsführenden Vorstand schon jetzt großartig unterstützen.

Einen neuen Termin werden wir rechtzeitig bekanntgeben. Als nächstes Terminziel haben wir die Woche nach den Pfingstferien ins Auge gefasst. Verschiedene Varianten, wie und wo diese Versammlung abgehalten werden kann, werden momentan geprüft.

Über zahlreiches Erscheinen der Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung freuen wir uns schon heute.

Wir wünschen allen Mitgliedern und Freunden des GSV weiterhin Gesundheit und Durchhaltevermögen.

Im Namen der Vorstandschaft

Sabine Leibfritz (2. Geschäftsführende Vorsitzende)

Pausierung aller Vereinsangebote

Aufgrund der Verlängerung der Kontaktsperre durch den Bund und das Land Baden-Württemberg werden auch sämtliche Vereinsangebote des GSV Pleidelsheim bis auf weiteres ausgesetzt.

Wir werden rechtzeitig informieren wann welche Aktivitäten wieder aufgenommen werden.

Im Namen der GSV Vorstandschaft

Sabine Leibfritz